Anwaltsbüro oder Notariat?

27. Februar 2025

Ich habe ein rechtliches Problem - Muss ich damit zum Notar oder zum Anwalt?

Immer wieder telefonieren wir mit Klientinnen und Klienten, die unsicher sind, ob sie zum Anwalt oder zum Notar gehen müssen. Auch wenn es gewisse Überschneidungen zwischen der Anwalts- und Notartätigkeit gibt, haben sie doch grundsätzlich andere Kompetenzen. Um notarielle Dienstleistungen anbieten zu können, ist eine andere Ausbildung und Prüfung nötig.

Die Kernkompetenzen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist die Beratung der Klientschaft in allen rechtlichen Belangen und bei Bedarf die Vertretung vor Gericht. Es geht hier immer um eine Interessenvertretung der Klientin oder des Klienten. Der Anwalt ergreift für Sie Partei.

Die Notarin oder der Notar hingegen beurkundet in erster Linie formpflichtige Rechtsgeschäfte wie Testamente, Ehe- und Erbverträge, Firmengründungen oder Handlungen im Zusammenhang mit Grundstücken. Ausserdem bestätigen sie die Authentizität von Urkunden mit Auslandsbezug (Apostille) oder Unterschriften. Die Notariatsperson soll in ihrer Arbeit dafür sorgen, dass alle Interessen fair und gleichmässig gewahrt werden.

Folgendes sind typische Fälle für den Anwalt resp. den Notar:


Anwalt:

-          Beratung im Erbrecht und Vertretung im Streitfall

-          Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung

-          Unterstützung bei Streitfällen im Gesellschafts- und Handelsrecht

-          Strafrechtliche Verfahren

-          Arbeits- und Mietrecht

-          Baurecht


Notar:

-          Testament und Nachlassabwicklung

-          Ehe- und Erbvertrag

-          Gründung und Mutation von Gesellschaften

-          Sämtliche Grundstücksgeschäft (Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag etc.)

-          Vollmachten


Noch komplizierter wird die Sache, weil es darüber hinaus auch noch kantonale Unterschiede gibt. In gewissen Kantonen dürfen Anwälte auch gleichzeitig die Tätigkeiten von Notaren ausüben. In anderen Kantonen hingegen muss die Tätigkeit strikt getrennt werden. Im Aargau ist es so, dass unter einem Dach sowohl notarielle als auch rechtsanwaltliche Tätigkeit angeboten werden kann. Da aber nicht jede Anwaltskanzlei auch notarielle Dienstleistungen anbietet und nicht jedes Notariat auch rechtliche Beratung anbietet, fragen Sie einfach nach. An Telefon lässt sich meistens schnell klären, an welche Stelle Sie mit Ihrem Anliegen gelangen müssen.

Und was ist der Unterschied zwischen Rechtsanwältin, Fürsprecherin und Advokatin? Da gibt es keinen inhaltlichen Unterschied. Es handelt sich im regionale Begriffe für die gleiche Berufsgruppe.

Wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, dann rufen Sie uns einfach an.

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