Advokatur

Im persönlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre Gesamtsituation, um dadurch die optimalen Voraussetzungen zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu schaffen. Durch gezieltes Nachfragen verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick über die Angelegenheit und klären dabei die Interessen und Bedürfnisse aller beteiligten Parteien. Wir nehmen die erforderlichen juristischen Abklärungen vor, definieren dadurch Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen Ihre möglichen Lösungswege auf.

Unsere Stärke liegt in einem zielgerichteten Vorgehen unter Einbringung und Berücksichtigung von kreativen und konsensorientierten Lösungsvorschlägen. Im Vordergrund steht dabei jeweils das Streben nach einer einvernehmlichen Einigung. Je nach Bedarf führen wir diese Vergleichsgespräche gemeinsam mit Ihnen oder stellvertretend in Ihrem Namen.

Sofern keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, wird der Gang zum Gericht notwendig. Vor dem Gericht herrschen jedoch spezielle Regeln zum Verfahren, Verhalten und Formen, so dass der Beizug einer Anwältin bzw. eines Anwalts unabdingbar ist. Wir erstellen eine realistische Analyse Ihres Prozessrisikos und klären mit Ihnen die Verfahrensstrategie. Vor Gericht und Behörden vertreten wir Sie konsequent und setzen uns für einen optimalen Prozessausgang ein.

Frau Dürrenberger und Frau Walkenhorst sind zugleich in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und bieten Ihnen Rechtsberatung sowohl im schweizerischem Recht als auch im deutschem Recht an. Insbesondere sind sie im Bereich der Pensionskasse spezialisiert und führen bei bereits erfolgter Scheidung im Ausland in der Schweiz das Ergänzungsverfahren zur Teilung der Schweizerischen Pensionskasse für Sie durch.

Ausserdem steht Ihnen Frau Peter bei rechtlichen Fragen rund ums Tier zur Seite. Als erfahrene Reiterin berät sie Sie insbesondere im Bereich des Pferderechts.

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