Vertragsrecht
Unser Leben ist von vertraglichen Abmachungen und Bindungen geprägt. Es gibt keine Person, die nicht mit jemandem in irgendeiner Art von Vertragsverhältnis steht:
Beinahe jede zweite erwachsene Person in der Schweiz hat einen Mietvertrag abgeschlossen.
Jede und jeder schliesst täglich grössere oder kleinere Kaufverträge, sei es beim gewöhnlichen Einkauf oder beim Kauf eines Handys oder einer Liegenschaft.
Beim Arztbesuch gehen Sie ein Auftragsverhältnis ein. Ebenso wenn Sie einen Architekten für die Planung Ihres Eigenheims engagieren oder eine Anwältin beiziehen.
Wenn Sie Handwerker bestellen, um Reparaturarbeiten am Haus auszuführen, entsteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag.
Viele Leute haben ein Auto geleast. Auch grosse Maschinen werden zunehmend in Form des Leasings angeschafft.
Fast jede Person hat sich schon einmal gegenüber einer Bank oder einem Kreditkarteninstitut mittels Darlehensvertrags verschuldet.
Wenn man Ferien bucht, sei es im Reisebüro oder im Internet, geht man ebenfalls eine vertragliche Beziehung ein.
Selbst eine Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und damit ein Vertrag. Dasselbe gilt für die Ehe.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen zu den verschiedenen Vertragsverhältnissen und prüfen für Sie, welche Vertragspartei welche Verpflichtungen hat und was zu unternehmen ist, wenn sich eine Partei nicht daranhält oder einen Vertrag gerne auflösen möchte.


