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Anwältinnen für Arbeitsrecht in Rheinfelden

Das Arbeitsrecht regelt das Anstellungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Wir beraten und vertreten in solchen Fällen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Als Anwältinnen für Arbeitsrecht in Rheinfelden kennen wir das Arbeitsrecht aus beiden Perspektiven. Als Advokatur ist es uns ein Anliegen, dass bei — gerichtlichen oder aussergerichtlichen — Streitigkeiten jede Partei zu ihrem Recht kommt.

Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts

Die Beschäftigung durch private Arbeitgeber richtet sich nach dem Obligationenrecht (OR). Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse sind im Bundespersonalgesetz, in den kantonalen Personalgesetzen oder in den spezifischen Anstellungsreglementen von Gemeinden oder öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kantonsspitälern) geregelt.

In vielen Branchen (z.B. im Gastgewerbe, der Metallbau-Industrie etc.) gibt es Gesamtarbeitsverträge (GAV). Dabei handelt es sich um Verträge zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden oder einem bestimmten Arbeitgeber auf der anderen. Die Gesamtarbeitsverträge enthalten branchenspezifische Regelungen, welche ergänzend zum Obligationenrecht zur Anwendung kommen.

Der Hauptunterschied zwischen dem privaten und öffentlichen Arbeitsrecht liegt im Kündigungsschutz. Dieser ist bei öffentlich-rechtlich angestellten Arbeitnehmern umfangreicher als in einem privatwirtschaftlichen Betrieb. Die Gemeinde, der Kanton oder der Bund darf einem Angestellten nur kündigen, wenn ein sachlich zureichender Grund vorliegt. Im privaten Arbeitsrecht dagegen besteht grundsätzlich Kündigungsfreiheit, solange die Kündigung nicht aus missbräuchlichen Motiven geschieht.

Wir Rechtsanwältinnen für Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite

Wir stehen Ihnen als Anwältinnen für Arbeitsrecht bei allen juristischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Häufig geht es dabei um eines der folgenden Streitthemen:

  • Lohnfortzahlungspflicht und Kündigungsschutz bei Krankheit oder Unfall

  • Kündigungsfristen sowie Folgen von missbräuchlicher Kündigung oder (ungerechtfertigter) fristloser Entlassung

  • Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

  • Auszahlung von Überstunden und nicht bezogenen Ferienguthaben

  • Arbeitszeugnisse

Wir klären mit Ihnen die Rechte und Pflichten aus Ihrem Arbeitsverhältnis. Sofern nötig, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Dies geschieht durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsbehörde am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Sitz/Wohnsitz der beklagten Partei. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, d.h. es werden keine Gerichtskosten erhoben (bis zu einem Streitwert von CHF 30‘000.00) und jede Partei bezahlt ihre Rechtsvertretung selbst.

Ziel ist es, in der Schlichtungsverhandlung mit der Gegenpartei eine gütliche Einigung zu erzielen und den Fall bereits an dieser Stelle abzuschliessen. Gelingt dies nicht, erhält die klagende Partei eine Klagebewilligung, die zu einem ordentlichen Gerichtsprozess berechtigt, bei dem unsere Rechtsanwältinnen für Arbeitsrecht natürlich ebenfalls Ihre Interessen vertreten. Bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen ist innerhalb von 30 Tagen die paritätisch zusammengesetzte Schlichtungskommission anzurufen, die eine Empfehlung abgibt.

M & D Kanzlei: Die Advokatur für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

M & D — wir sind Ihre erfahrenen Anwältinnen in Rheinfelden und stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den verschiedensten Rechtsbereichen zur Verfügung. Neben dem Arbeitsrecht ebenfalls im Familien- oder Verkehrsrecht, aber auch bei den Themen Mietrecht und Versicherungsrecht helfen wir Ihnen gern. Übrigens: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr akuter Konflikt eine gerichtliche Auseinandersetzung rechtfertigt: Unsere Mediatorin und Rechtsanwältin kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.

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