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Anwältinnen für Strafrecht und Opferrecht

Das Strafrecht bestimmt, welche Verhaltensweisen verboten sind und mit welcher Strafe bei einem Verstoss gegen diese Regeln zu rechnen ist. Es dient also dem Schutz wichtiger Güter, wie der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit und Sicherheitsowie dem Vermögen und Eigentum des Einzelnen. Besteht der Verdacht auf ein Delikt, so ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet sodann, ob Anklage an das zuständige Gericht erhoben wird oder ob sie das Verfahren mit einem Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung beendet. Wenn Sie als Täter oder Täterin beschuldigt werden, ist es ratsam, so rasch als möglich auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte zu kontaktieren.

Ganz besonders in folgenden Fällen sollten Sie eine Rechtsvertretung, wie die Anwältinnen unserer Kanzlei in Rheinfelden, kontaktieren:

  • Sie haben eine Vorladung zu einer Einvernahme erhalten.

  • Es liegt ein Strafbefehl oder eine Anklage gegen Sie vor.

Opferhilfe: Wir stehen Ihnen als Opferanwältinnen zur Seite

Sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden? In diesem Fall können Sie diverse Rechte aus dem Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen. Beispielsweise haben Sie als geschädigte Person einer Straftat jederzeit das Recht auf Akteneinsicht der Ermittlungen. Auch können Sie im — durch die Staatsanwaltschaft eröffneten — Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung geltend machen. Die kompetenten Opferanwältinnen unserer Advokatur unterstützen Sie, falls Sie sich als Zivil- und Strafklagende im Strafprozess beteiligen möchten. Unsere Mediatorin und Rechtsanwältin Frau Sandra Mäder bietet für Sie auf Wunsch auch rechtliches Coaching und Beratung im Hintergrund an.

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