Mediatorin

Das Leben besteht aus Beziehungen. Die Beziehung zu unserem Partner, unserer Partnerin, zu den Eltern, zu den Kindern, zu unseren Freunden, zu unseren Nachbarn oder Arbeitskollegen. Überall wo zwei Menschen aufeinandertreffen, treffen sich zwei verschiedene Universen. Kein Wunder also, dass nicht immer alles so läuft, wie wir uns das vorstellen und Konflikte entstehen. Oftmals stellen wir in solchen Situationen schon fast reflexartig die Frage, wer Recht hat bzw. wir suchen jemanden, der uns Recht gibt und den anderen ins Unrecht setzt. Wem das zu kurz greift, für den ist die Mediation ein alternativer Weg.

In der Mediation unterstützen wir die Parteien, selbstbestimmt und eigenverantwortlich eine einvernehmliche, rechtsverbindliche Lösung für ihre Situation zu finden. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie alles klären und wie sie ihre Zukunft gestalten wollen. Dies wird nicht an Drittpersonen (Richter, Schiedsrichter, Anwälte etc.) delegiert. Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren und beruht auf Freiwilligkeit.

Die Parteien werden bei der Bearbeitung ihrer Themen aktiv unterstützt, damit sie offen, transparent und konstruktiv miteinander kommunizieren und dabei ihren Fokus auf der Lösung (Zukunft) anstatt auf dem Problem (Vergangenheit) halten. In einem solchen Gesprächsklima erarbeitete Lösungen geniessen erfahrungsgemäss grosse Akzeptanz von allen Beteiligten.

Als Mediatorinnen sind wir neutral im Sinne von allparteilich. Wir stellen unser rechtliches Wissen zur Verfügung, indem wir den rechtlichen Rahmen aufzeigen, in welchem die Parteien ihre individuellen Lösungen treffen können. Bei Trennungen / Scheidungen setzen wir als Scheidungsmediatorinnen die erarbeitete Lösung in einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung schriftlich auf und reichen diese bei Bedarf mit sämtlichen Unterlagen dem Gericht zur Genehmigung ein.

In Erbschaftangelegenheiten wird die erarbeitete Lösung je nach Situation in einem Erbteilungsvertrag schriftlich festgehalten. Auch bei allen anderen Auseinandersetzungen wird das Resultat auf Wunsch in einer rechtsverbindlichen schriftlichen Vereinbarung dokumentiert.

Mediation bei Scheidung, Erbschaft und anderen Auseinandersetzungen

Die Mediation ist vor allem dort zu empfehlen, wo die Parteien auch künftig miteinander in Beziehungen bleiben.

Dies zum Beispiel:

  • am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten oder Teamkollegen

  • innerhalb der eigenen Familie im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit

  • aufgrund der Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin

  • bei Konflikten mit dem Nachbarn

  • bei der Geschäftsübergabe an einen oder mehrere Nachfolger

Streitschlichtung mit Mediatoren-Team

Je nach Situation und Ausgangslage empfiehlt es sich, eine zweite Person als Co-Mediator beizuziehen. Ob dies erforderlich ist und Sinn macht, klären wir mit Ihnen zusammen bei der Auftragserteilung. Wenn die Parteien eine Co-Mediation wünschen, arbeiten wir in der Regel mit ‍Peter Affolter‍ als zweiten Mediator zusammen.

In einer Mediation erarbeitete Lösungen für einen Streit sind den individuellen Interessen und Bedürfnissen der Parteienangepasst und kreativ. Anders als im streitigen Gerichtsverfahren gibt es in der Mediation keine Gewinner und Verlierer. Oftmals entstehen sogar echte "win-win" Situationen, was bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kaum der Fall ist.

Ihre Mediatorin und Rechtsanwältin: Sandra Mäder

Wenn Sie ein Interesse daran haben, Konflikte zu klären, ohne die private oder geschäftliche Beziehung zusätzlich zu belasten oder gar zu zerstören, ist Mediation für Sie das geeignete Verfahren. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir klären mit Ihnen, welche Art von rechtlicher Unterstützung für Sie geeignet ist, ob Sie uns in Ihrer Konfliktsituation besser als Mediatorin, als Coach oder als ‍Anwältinnen in Rheinfelden‍ beauftragen.

Ihre Ansprechperson
Sandra Mäder
Mediatorin, Coach, Anwältin
+41 61 836 40 20 s.maeder@m-und-d.ch