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Anwältinnen für Erbrecht

Das Erbrecht ist ein sehr emotionales Rechtsgebiet. Nach dem Tod einer nahestehenden Person ist man plötzlich Erbe und mit viel Administration und zahlreichen Fragen konfrontiert, dabei möchte man in diesem Moment nur Ruhe und Zeit zum Abschiednehmen.

Unsere Anwältinnen für Erbrecht sind in Rheinfelden und Umgebung für Sie da. Treten Sie mit uns in Kontakt.

Als Advokatur bieten wir Ihnen bei erbrechtlichen Angelegenheiten umfassenden juristischen Beistand. Unsere Anwältinnen für Erbrecht helfen Ihnen, Ihre Rechtsposition zu klären und prüfen insbesondere, ob

  • eine gültige letztwillige Verfügung (Testament / Erbvertrag) vorliegt,

  • Sie Alleinerbe, gesetzlicher Erbe, eingesetzter Erbe, Pflichtteilserbe oder Vermächtnisnehmer sind,

  • Pflichtteile verletzt wurden,

  • allfällige Vorempfänge richtig deklariert und berücksichtigt wurden,

  • bei verheirateten Personen die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgängig korrekt vorgenommen wurde,

  • das Inventar als Grundlage der Erbteilung herangezogen werden kann.

  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie und die restlichen Mitglieder der Erbengemeinschaft in Anschluss bei der Erbteilung.

Rechtsanwältinnen für Erbrecht: Willensvollstreckung im Sinne des Erblassers

Darüber hinaus kümmern sich unsere Anwältinnen für Erbrecht zuverlässig um die sogenannte Willensvorstellung. Haben Sie die Befürchtung, dass Ihre Anordnungen in Ihrer letztwilligen Verfügung nicht von allen Beteiligten akzeptiert werden oder möchten Sie Ihre Angehörigen entlasten, dann können Sie im Testament oder Erbvertrag eine geeignete Person oder Institution mit der Willensvollstreckung beauftragen. Wir stehen Ihnen als Willensvollstreckerinnen zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Erbschaft im Sinne des Erblassers geteilt wird und erarbeiten bei Unstimmigkeiten mit den Erben konsensorientierte Lösungen.

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Übrigens: Unsere Anwältinnen für Familienrecht sind Ihre Ansprechpartnerinnen in puncto Sorgerecht, Unterhalt und Güterrecht. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Mediatorinnen bei Auseinandersetzungen gerne zu Diensten.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin
+41 61 836 40 20 m.duerrenberger@m-und-d.ch
Sandra Mäder
Mediatorin, Coach, Anwältin
+41 61 836 40 20 s.maeder@m-und-d.ch


FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht

Was bedeutet «gesetzliche Erbfolge»?

Gesetzliche Erbfolge bedeutet, dass die vom Gesetz vorgesehene Regelung bei der Erbfolge und die im Gesetz vorgegebenen Quoten zur Anwendung kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine verstorbene Person keine eigenen Regelungen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung aufgestellt hat. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen unsere Anwältinnen für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Was ist eine letztwillige Verfügung?

Eine letztwillige Verfügung oder Verfügung von Todes wegen meint die Anordnung, die eine Person zu Lebzeiten für den Fall ihres Versterbens trifft. Dieser Oberbegriff umfasst sowohl das Testament als auch den Erbvertrag.

Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil in der Schweiz?

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, in die durch Regelungen in einem Testament nicht eingegriffen werden darf. Der Erblasser ist also bei der Verteilung seines Erbes nicht völlig frei. Der Pflichtteil von Nachkommen und Ehegatten ist jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Mit der Revision des Erbrechts per 1.1.2023 wurde der Pflichtteil der Nachkommen herabgesetzt und derjenige von Eltern aufgehoben. Gerne klären unsere Anwältinnen für Erbrecht eventuelle Unklarheiten bezüglich des Pflichtteils.

Was muss ich beim Verfassen meines Testaments beachten?

Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Form einer letztwilligen Verfügung. Es müssen zwingende Formvorschriften eingehalten werden, damit es überhaupt Gültigkeit erlangen kann. Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Zum Vornherein ungültig sind Testamente, die teilweise mit dem Computer geschrieben oder von beiden Ehegatten gemeinsam unterzeichnet werden. Letztwillige Verfügungen geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten unter den Erben. Eine gute Beratung und eine genaue Formulierung des Testaments können dies verhindern. Ausserdem sollten Testamente regelmässig überprüft werden, da eine Veränderung der eigenen Lebenssituation auch eine Änderung des Testaments nach sich ziehen kann. Unsere kompetenten Anwältinnen für Erbrecht unterstützen Sie bei der sachgemäßen Erstellung eines Testaments.

Kann ich den Inhalt eines bereits gültigen Erbvertrags nachträglich abändern?

Ein Erbvertrag kann nicht einseitig abgeändert werden. Das heisst im Gegensatz zu einem Testament kann der Erblasser den Vertrag nicht so einfach wieder anpassen. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, womit auch die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts Anwendung finden. Das heisst Änderungen am Vertrag können nur dann vorgenommen werden, wenn sich alle Parteien darüber einig sind.

Wer hat die Erbschaftssteuer zu entrichten?

Die Regelung der Steuerpflicht und der Höhe der Erbschaftssteuer ist den Kantonen überlassen. Entsprechend gibt es in jedem Kanton andere gesetzliche Grundlagen, über die Sie unsere Anwältinnen für Erbrecht gerne informieren. Der Ehepartner und die Kinder sind aber in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Eltern, Geschwister oder Dritte und insbesondere auch Konkubinatspartner müssen in den meisten Kantonen Steuern bezahlen.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Rechtsvertretung in Anspruch nehme?

Die Höhe der Kosten hängt insbesondere von der Komplexität des Falles ab und die Frage danach lässt sich nicht einfach pauschal beantworten. Erleben Sie gerade eine schwierige Situation nach dem Tod einer nahestehenden Person, dann unterstützen wir Sie gerne. Im Rahmen der ersten Beratung bespricht Ihre Anwältin für Erbrecht die entstehenden Kosten mit Ihnen.