Ehe für alle

16. Mai 2022

Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die "Ehe für alle" mit 64,1% Stimmen eindeutig angenommen. Die entsprechende Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Interessant ist dabei, dass die Bundesverfassung und die entsprechenden Artikel im Zivilgesetzbuch auch bisher an keiner Stelle erwähnen, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden durfte. Das Bundesgericht und die schweizerischen Behörden gingen jedoch trotzdem einhellig davon aus, dass eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren nicht möglich sei.

Der Artikel 94 des ZGB wird neu gefasst und lautet voraussichtlich: "Die Ehe kann von zwei Personen eingegangen werden, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind." Durch die explizite Nennung von "Personen" anstatt "Brautleute" wird die neue Gesetzeslage eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht.

Die Ehe als Rechtsinstitution bleibt unverändert. Die Öffnung der Ehe für alle umfasst jedoch weitere Änderungen für gleichgeschlechtliche Paare:

  • Abschaffung des Status der eingetragenen Partnerschaft
    Paare in eingetragener Partnerschaft können den Status jedoch beibehalten oder in eine Ehe umwandeln.

  • Zugang zur Samenspende für lesbische Paare
    Dies beinhaltet die Anerkennung der Elternschaft des zweiten Elternteils ab der Geburt des Kindes, wenn das Kind in der Schweiz nach den Regeln des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt wurde.

  • Öffnung der gemeinschaftlichen Volladoption
    Bisher gab es lediglich die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Neu können gleichgeschlechtliche Paare auch das von zwei anderen Menschen gezeugte Kind adoptieren.

Mit der Ehe für alle wird auch das Scheidungsrecht für alle eingeführt, das heisst dass Trennungs- und Scheidungsrecht wird vereinheitlicht. Bereits heute sind die beiden Auflösungsinstitute sehr ähnlich, weil im Partnerschaftsgesetz auf das Scheidungsrecht verwiesen wird. Ein gewichtiger Unterschied ist jedoch, dass die Trennungsfrist nun auch bei homosexuellen Partnerschaften zwei Jahre und nicht mehr ein Jahr beträgt.

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