Möbliertes Zimmer oder Einzimmerwohnung? Wie sind die Kündigungsfristen?
Bei der Kündigung spielt es eine Rolle, ob ein möbliertes Zimmer oder eine Einzimmerwohnung vermietet worden ist. Denn die Kündigungsfristen sind in diesen beiden Fällen nicht die gleichen.
Kündigungsfristen
Ein möbliertes Zimmer kann mit einer Frist von zwei Wochen auf des Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden. Beginnt die Miete Mitte des Monats, kann wieder auf Mitte des Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist nicht ans Monatsende gebunden. Gleiches gilt auch für gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliche Einrichtungen. Dies betrifft beispielsweise Parkplätze, Garagen, Pferdeboxen, eigenständige Schaufester oder ähnliches.
Eine Einzimmerwohnung hingegen kann auf das Ende des Monats oder einen ortsüblichen Termin mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt werden. Da sich diese Fristen stark unterscheiden, ist es besonders wichtig zu wissen, welche Frist anwendbar ist.
Möbliertes Zimmer
Die Möblierung des Zimmers muss sich nach dessen Verwendungszwecks richten. Das Zimmer muss ohne weitere Möblierung genutzt werden können. Wurde das Zimmer zum Wohnen vermietet, so braucht es eine angemessene Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Beleuchtung, Heizung). Wurde das Zimmer als Studienzimmer vermietet, braucht es kein Bett. Die Küche und das Bad werden bei der Wohnnutzung in der Regel mit anderen geteilt. Ein Wohnzimmer steht nicht zur Verfügung. Wäre dies der Fall, würde es sich allenfalls um eine WG und nicht nur um ein möbliertes Zimmer handeln.
Wenn der Vermieter dem Mieter aber gestattet, die Möblierung zu entfernen und durch eigene zu ersetzten, dann ist ab diesem Zeitpunkt von der Miete eines unmöblierten Zimmer auszugehen und dieses ist in der Regel wie eine Einzimmerwohnung zu behandeln.
Einzimmerwohnung
Die Einzimmerwohnung hingegen verfügt über eine eigene Kochmöglichkeit und ein eigenes Badezimmer. Bei ganz alten Bauten kann das Badezimmer zur gemeinsamen Nutzung auf dem Stockwerk sein. Die Einzimmerwohnung wird in der Regel unmöbliert vermietet. Die Möblierung alleine macht aber aus der Wohnung kein Zimmer in dem vorgenannten Sinne.
Es zeigt sich also, dass die Abgrenzung nicht ganz einfach ist, dass die konkrete Situation im Einzelfall betrachtet werden muss und dass die Unterscheidung sehr relevant für die Länge der Kündigungsfrist ist. Bei Unklarheiten lohnt es sich also eine Fachperson zu kontaktieren.
Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Miete und Kündigung gerne zur Seite.