Scheidung
Lösen die Eheleute den gemeinsamen Haushalt auf, so wird in der Regel in einem ersten Schritt die Trennung vorgenommen. Dabei werden die grundlegend nötigen Regelungen getroffen, so dass beide Eheleute ein eigenständiges Leben aufbauen können. Erst in einem zweiten Schritt wird dann die Scheidung und damit die endgültige Aufhebung der Ehe vorgenommen.
Die bei der Trennung getroffenen Regelungen werden in die Scheidung überführt, wenn sich diese etabliert haben, oder angepasst, wenn sich diese im Alltag als nicht praktikabel herausgestellt haben. Ausserdem wird das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben geteilt und die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen. Das heisst, die während der Ehe angesparten Vermögenswerte werden erst in der Scheidung, nicht aber in der Trennung, geteilt. Die finanzielle Entflechtung der Parteien gelingt mit zeitlichem Abstand zur Trennung oftmals einfacher.
Die Scheidung können die Parteien gemeinsam beim Gericht beantragen. Dies ist jederzeit möglich, vorausgesetzt, dass beide Eheleute damit einverstanden sind. Finden die Parteien keine Einigung oder will sich ein Ehepartner überhaupt nicht scheiden lassen, so kann die Scheidung klageweise am Gericht hängig gemacht werden, wenn die Parteien seit mindestens zwei Jahren getrennt gelebt haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Scheidung in Ihrer Situation der richtige Weg ist, beraten wir Sie Anwältinnen für Familienrecht in Rheinfelden gerne und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf.