Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses darf immer nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden und bedarf eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, weil das gegenseitige Vertrauen zwischen Arbeitgeberin / Arbeitgeber und Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer zerstört oder schwer erschüttert ist. Dabei ist nicht die subjektive Sicht der betroffenen Personen, sondern eine objektive, ggf. rechtliche Beurteilung entscheidend.
Gründe für eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Eine fristlose Kündigung kann bei schwerwiegenden Verfehlungen ohne Vorwarnung ausgesprochen werden, so beispielsweise bei Straftaten am Arbeitsplatz oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Sind die Verfehlungen aber weniger schwerwiegend, so ist die fristlose Kündigung erst nach vorgängiger Verwarnung möglich.
Folgende Verfehlungen des Arbeitnehmers können eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen:
Beleidigung des Arbeitgebers
Diebstahl und Veruntreuung
Sexuelle Belästigung
Vortäuschen von Krankheiten
Arbeitszeitbetrug
Betriebsspionage
Unerlaubte Konkurrenztätigkeit
Die fristlose Kündigung kann allerdings nicht nur von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber ausgesprochen werden, sondern auch vom Arbeitnehmenden. Folgende Verfehlungen des Arbeitgebers können eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen:
Mobbing und Diskriminierung
Gewalt, Verletzung von Fürsorge- und Treuepflichten
Beträchtliche Lohnrückstände
Die fristlose Kündigung kann jederzeit erfolgen, insbesondere auch während Krankheit oder während einer laufenden ordentlichen Kündigungsfrist. Die fristlose Kündigung muss sofort nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, maximal innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen.
Was passiert nach einer unrechtmässigen fristlosen Kündigung?
Selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Kündigung nicht rechtmässig war, so ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definitiv beendet und es besteht keine Möglichkeit auf eine Wiedereinstellung. Allenfalls entsteht aber die rechtliche Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung oder von Schadenersatz.
Im Arbeitsrecht gelten in vielen Fällen vom Gesetz definierte Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Wenn Ihnen zu Unrecht gekündigt wurde oder Sie eine fristlose Kündigung aussprechen müssen, kann sich daher eine zeitnahe rechtliche Überprüfung lohnen. Wenn Sie nach einem Anwalt in Rheinfelden suchen, können Sie gerne den Rat unserer Kanzlei für Arbeitsrecht hinzuziehen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


