Sorgerecht und Unterhalt bei unverheirateten Eltern

9. Juni 2023

Wenn die Eltern eines Kindes oder mehrerer Kinder nicht miteinander verheiratet sind und sich dann trennen oder gar nie zusammen waren, entstehen mehrere regelungsbedürftige Punkte. Schliesslich müssen die elterliche Betreuung und Erziehung der gemeinsamen Kinder des Paares geregelt werden. Doch besonders beim Sorgerecht und Unterhalt von unverheirateten Eltern gelten spezifische Regelungen. Im folgenden Beitrag klären unsere Anwältinnen für Familienrecht in Rheinfelden Sie umfassend über alle Rechte und Pflichten von Vater, Mutter und Kind auf!

Sorgerecht bei Unverheirateten: Wer ist zur Sorge verpflichtet?

Die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder muss nach der Trennung eines unverheirateten Paars geregelt werden. In einigen Fällen haben die Eltern bereits mit der Vaterschaftsanerkennung eine Erklärung über die gemeinsame Sorge gegenüber der zuständigen Behörde abgegeben. Weigert sich die Mutter allerdings, die Kinder in die Obhut des Vaters zugeben oder bestreitet der Vater die Vaterschaft, kann eine Klage das Mittel der Wahl sein. So wird im Ernstfall vor Gericht über das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder entschieden.

Unterhaltspflicht bei unverheirateten Eltern

Trennen sich zwei unverheiratete Elternteile, ist es unerlässlich, die Unterhaltspflicht für die gemeinsamen Kinder zu regeln.
Lebt das Kind ausschliesslich bei dem einen Elternteil, welches die alleinige Obhut hat, so muss der andere Elternteil für Bar- und Betreuungsunterhalt aufkommen. Weigert sich der unterhaltsverpflichtete Elternteil Unterhalt zu zahlen, so kann der Unterhaltsanspruch durch Anrufung der zuständigen Behörden verfolgt und durchgesetzt werden. Sofern die Obhut alternierend ausgeübt wird, ist dies bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Besuchsrecht des Elternteils ohne Sorgerecht

Das Kind und der nicht sorgeberechtigte oder der sorgeberechtigte, aber nicht hauptbetreuende Elternteil haben gegenseitig einen Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt. Bestehen zwischen beiden Elternteilen Streitigkeiten oder Differenzen zur Ausübung dieses Besuchsrechts, so kann auch dies mit einer entsprechenden Vereinbarung geregelt oder nötigenfalls mit einem Prozess vor Gericht verfolgt werden.

Wenn es um das Sorgerecht und den Unterhalt von unverheirateten Eltern geht, stehen oft verschiedene rechtliche und emotionale Aspekte im Vordergrund. In solchen Fällen kann die Beratung durch unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen in Rheinfelden helfen, Klarheit zu schaffen und die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Bei verheirateten Paaren kann auch eine professionelle Mediation bei Scheidung unterstützen, sodass Streitigkeiten aussergerichtlich geklärt und eine einvernehmliche Regelung gefunden werden kann.

Ihre Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne!