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Regelungen bei Kindern unverheirateter Eltern

9. Juni 2023

Wenn die Eltern des Kindes oder der Kinder nicht miteinander verheiratet sind und sich dann trennen oder gar nie zusammen waren, entstehen mehrere regelungsbedürftige Punkte:

Sorgerecht bei Unverheirateten

Die elterliche Sorge muss geregelt werden. Vielleicht haben die Eltern bereits mit der Vaterschaftsanerkennung eine Erklärung über die gemeinsame Sorge gegenüber der zuständigen Behörde abgegeben. Vielleicht weigert sich der andere Elternteil jedoch auch oder bestreitet gar die Vaterschaft. In diesem Fall kann eine Vaterschaftsklage das Mittel der Wahl sein.

Unterhalt unverheirateter Eltern

Zwingend sicherzustellen ist der Unterhalt für die Kinder. Lebt das Kind ausschliesslich bei dem einen Elternteil, welches die alleinige Obhut hat, so muss der andere Elternteil für Bar- und Betreuungsunterhalt aufkommen. Weigert sich der unterhaltsverpflichtete Elternteil Unterhalt zu zahlen, so kann der Unterhaltsanspruch durch Anrufung der zuständigen Behörden verfolgt und durchgesetzt werden. Sofern die Obhut alternierend ausgeübt wird, ist dies bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Besuchsrecht

Das Kind und der nicht sorgeberechtigte oder der sorgeberechtigte aber nicht hauptbetreuende Elternteil haben gegenseitig einen Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt. Bestehen Streitigkeiten oder Differenzen zur Ausübung dieses Besuchsrechts, so kann auch dies mit einer entsprechenden Vereinbarung geregelt oder nötigenfalls gerichtlich verfolgt werden.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin
+41 61 836 40 20 m.duerrenberger@m-und-d.ch
Sandra Mäder
Mediatorin, Coach, Anwältin
+41 61 836 40 20 s.maeder@m-und-d.ch

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