Pferdekauf: Anwalt konsultieren und rechtliche Streitigkeiten verhindern
Der Kauf eines Pferdes ist für Reiterinnen und Reiter meistens eine emotionale Entscheidung, die mit grossen Hoffnungen und Träumen verbunden ist. Gerade deshalb ist es wichtig, bereits vor dem Kauf einige rechtliche Punkte zu berücksichtigen, damit nicht plötzlich ein Albtraum daraus wird. Ziehen Sie beim Pferdekauf einen Anwalt hinzu und nutzen Sie unsere fachliche Beratung und Expertise aus dem Pferderecht.
Durch Vertragsgestaltung Pferdekauf absichern
Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem möglichst viele Detailfragen bereits geklärt werden. So kann in einem Vertrag auch eine weitere Haftung der Verkäuferin oder des Verkäufers definiert werden, wenn sich beide Parteien darüber verständigen. Die Verkäuferin oder der Verkäufer wiederum kann im Vertrag alle bisherigen Vorkommnisse und Charakterzüge des Pferdes nennen. Denn alles was der Käuferin respektive dem Käufer bekannt war, kann später nicht mehr beanstandet werden. Eine genaue Beschreibung des Gesundheitszustands, des Ausbildungszustands und des Wesens des Pferdes bringt so für beide Parteien mehr Sicherheit. Mehr Sicherheit kann beim Pferdekauf ein vom Anwalt formulierter Kaufvertrag bieten, der die Eigenschaften des Pferdes genau definiert.
Vor dem Kauf eines Pferdes die Ankaufsuntersuchung abwarten
Eine weitere Sicherheit bringt hier der Zuzug eines spezialisierten Tierarztes für eine sogenannte Ankaufsuntersuchung. Der Tierarzt wird dabei den Gesamtzustand des Pferdes beurteilen und kann so allfällige Mängel und mögliche Schwierigkeiten bereits vor dem Pferdekauf erkennen. Der Umfang der Untersuchung (klinisch und/oder Röntgenbilder) sowie die Kostenübernahme müssen die Parteien vorab vereinbaren.
Durch die Ankaufsuntersuchung wissen die Verkäufer, was sie genau verkaufen und die Käufer wissen, was sie genau kaufen. Es gilt zu bedenken, dass nicht jeder medizinische Befund den Verkauf direkt scheitern lässt, hat aber allenfalls Einfluss auf die Preisverhandlungen.
Wichtige Aspekte zur Probezeit und zum Mangelanspruch
Es ist empfehlenswert, ein Pferd vor dem Kauf mehrmals zu besichtigen oder probezureiten und sich von einer Vertrauensperson oder einem Experten begleiten zu lassen. Denn die oftmals als Probezeit bezeichneten neun Tage nach dem Kauf des Pferdes gemäss Obligationenrecht sind keine Probezeit im eigentlichen Sinne. Das Pferd kann während dieser neun Tagen nicht zurückgegeben werden, wenn es der Käuferin oder dem Käufer im eigenen Stall doch nicht mehr so gut gefällt, es sich nicht in die Herde integrieren lässt oder es sich doch nicht so gut reiten lässt wie erhofft. Die neun Tage sind lediglich die Dauer, in der haftungsauslösende Mängel gerügt werden können. Eine tatsächliche Probezeit muss durch beide Vertragsparteien vereinbart und idealerweise schriftlich festgehalten werden.
Mehr zu Mängeln am Pferd nach dem Kauf, zu Beweislast undGewährleistung können Sie im Beitrag “Schwierigkeiten nach dem Pferdekauf” auf unserer Homepage nachlesen. Informieren Sie sich auch gernezum Thema “Kaufverträge im Tier- und Pferderecht”.
Insbesondere in diesem schwierigen Themenbereich des Pferdekaufs lohnt es sich, bereits bei Unsicherheiten rechtliche Unterstützung zu suchen und einen Rechtsanwalt für Pferderecht zu konsultieren, bevor Schwierigkeiten entstehen. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Ausgestaltung eines Kaufvertrags, aber bieten Ihnen auch gerne rechtliche Unterstützung, wenn Sie nach dem Kauf Ihres Pferdes vor Schwierigkeiten stehen.
Nutzen Sie die folgenden Kontaktdaten zu unserem Advokaturbüro und schildern Sie Ihr Anliegen. Unsere Anwältinnen in Rheinfelden stehen Ihnen auch in anderen Rechtsbereichen zur Seite und freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!