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Vorsorgeausgleich nach Scheidung im Ausland

21. Februar 2022

Wenn eine Ehe im Ausland geschieden wurde, bei der einer oder beide Partner während der Ehedauer in der Schweiz arbeitstätig waren, so stellt sich regelmässig die Frage der Regelung des Vorsorgeausgleichs, das heisst der in der Schweiz erworbenen Pensionskassenguthaben. Um die eigene Altersvorsorge zu sichern und die Rechte wahrzunehmen, sollte dieser Punkt nach der Scheidung nicht vergessen werden.

Das ausländische Gericht muss den Vorsorgeausgleich der Schweizer Pensionskassenguthaben («2. Säule») den Schweizer Gerichten vorbehalten. Für eine Übertragung des Pensionskassenguthabens ist sodann ein Entscheid eines Schweizer Gerichts zwingend notwendig.

Die gesetzliche Regelung hierzu ist sehr klar und eindeutig, sodass es in der Praxis häufig gelingt eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein solches Vorgehen hat den Vorteil, dass es gegenüber einer nicht einvernehmlichen Regelung kostengünstiger ist.

Wir beraten Sie als spezialisierte Anwältinnen für den Vorsorgeausgleich bzw. für die Aufteilung von Pensionskassenguthaben gerne zu Ihren Ansprüchen und versuchen zunächst, eine gemeinsame Vereinbarung zu finden. Sollte dies scheitern, begleiten wir Sie im Prozess, damit Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge zu Ihrem Recht kommen.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin
+41 61 836 40 20 m.duerrenberger@m-und-d.ch
Sandra Mäder
Mediatorin, Coach, Anwältin
+41 61 836 40 20 s.maeder@m-und-d.ch

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