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Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

10. Oktober 2023

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erkrankt, empfiehlt es sich spätestens nach einigen Tagen eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Die Ärztin oder der Arzt wird eine medizinische Prüfung des Gesundheitszustands vornehmen und die aus medizinischer Sicht gegebene Arbeitsunfähigkeit im sogenannten Arztzeugnis festhalten. Die Arbeitsunfähigkeit kann das volle Arbeitspensum oder einen Teil betreffen.

Lohnfortzahlung

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist dann zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, obwohl aufgrund der Krankheit keine Arbeit geleistet wird. Es besteht aber keine unbegrenzte Lohnfortzahlungspflicht. Die Dauer hängt vom Arbeitsort und der Anzahl der Dienstjahre ab oder allenfalls dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag. Je nach Arbeitsort gibt es verschiedene Skalen und Richtwerte, die herangezogen werden. Nach Ablauf der gemäss der anwendbaren Skala festgelegten Dauer besteht keine Lohnfortzahlungspflicht mehr und die Arbeitnehmerin resp. der Arbeitnehmer erhält keinen Lohnersatz mehr, es sei denn, dass eine Krankentaggeldversicherung besteht.

Krankentaggeldversicherung

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber versichern ihre Angestellten in einer Krankentaggeldversicherung. Die Versicherung ersetzt dann die Lohnfortzahlungspflicht. Die konkreten Bedingungen hängen von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel werden aber 80% des Lohnausfalls aufgrund der Krankheit für die Dauer von zwei Jahren ersetzt. Diese Deckung bleibt in der Regel auch über eine Kündigung hinaus bestehen, solange die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht oder bis die Frist von zwei Jahren abgelaufen ist.

Wichtig ist, dass bei einer länger bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht freiwillig das eigene Arbeitspensum reduziert oder in eine Frühpensionierung eingewilligt wird. Beides hätte erhebliche finanzielle Nachteile. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen dazu raten, empfehlen wir Ihnen vorher eine Beratung durch eine Fachperson, etwa einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, in Anspruch zu nehmen. Übrigens gilt es zu beachten, dass in der Schweiz einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer auch während der Krankheit fristlos gekündigt werden kann, wenn die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen ist.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zum Thema dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

Bei Fragen zur Lohnfortzahlungspflicht oder für eine Beratung im Bereich des Arbeitsrechts generell stehen wir Ihnen als Anwältinnen in Rheinfelden gerne zur Verfügung. Treten Sie dafür mit uns in Kontakt.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin
+41 61 836 40 20 m.duerrenberger@m-und-d.ch
Sandra Mäder
Mediatorin, Coach, Anwältin
+41 61 836 40 20 s.maeder@m-und-d.ch

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