Langfristige Arbeitsunfähigkeit: Worauf muss ich achten?
Wenn Arbeitnehmende aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles arbeitsunfähig sind, hat der Arbeitgebende ihnen für eine beschränkte Zeit weiter den Lohn zu bezahlen. Was passiert allerdings, wenn sich eine Krankheit als langfristig erweist und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitnehmenden bzw. die Taggelder der Versicherung ausgelaufen sind?
Wenn sich zeigt, dass eine Erkrankung langfristig oder sogar dauerhaft besteht und dass kein vollständiger Heilungserfolg mehr eintritt, so ist von einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Wenn die Krankheit austherapiert ist und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht möglich ist, so greift die Invalidenversicherung. Diese Sozialversicherung deckt den dauerhaften Erwerbsausfall aufgrund einer längerfristigen Erkrankung oder eines Unfalls.
Bei einem krankheitsbedingten Ausfall über eine längeren Zeitraum, lohnt es sich auf die Unterstützung unserer erfahrenen Anwältinnen für Rheinfelden zurückzugreifen. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie mit unserer rechtlichen Expertise!
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Wer zahlt? Kann ein Rentenanspruch geltend gemacht werden?
Wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt und es um den Lohnausgleich geht, greift in der Regel die Invalidenrente.
Obwohl der Rentenanspruch eines erkrankten Arbeitnehmenden normalerweise erst nach Ablauf der einjährigen Wartezeit beginnt, kann und sollte die Anmeldung bei voraussichtlich dauerhafter Arbeitsunfähigkeit bereits vor Einbruch dieser Frist durchgeführt werden. Einerseits, weil auf diese Weise allfällige berufliche Eingliederungsmassnahmen der Versicherung in Anspruch genommen werden können und andererseits, weil frühestens sechs Monate nach der Anmeldung eine Renten-Zahlung ausbezahlt wird. Bei einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit ist die Anmeldung also immer frühzeitig in Betracht zu ziehen.
Die Eckdaten des IV-Rentenanspruchs:
Dauer bis zur Auszahlung des Geldes: Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht frühestens sechs Monate nach Anmeldung.
Voraussetzung für einen (Teil-)Rentenanspruch: Für einen Anspruch muss während mindestens eines Jahres und auch für die Zukunft eine Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit vorliegen, die zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% führt. Wichtig: Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und einem Invaliditätsgrad von unter 40% besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rente der Invalidenversicherung.
Prozentuale Höhe des IV-Grades: Die Höhe der möglichen Renten-Zahlung wird auf Grundlage eines Einkommensvergleichs festgelegt. Dabei wird verglichen, wie viel der Arbeitnehmende ohne die gesundheitliche Einschränkung verdienen würde und wie viel er mit der gesundheitlichen Einschränkung erwirtschaften kann.
Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeit der IV-Anmeldung mit dem behandelnden Arzt, der zuständigen Ärztin oder einer Fachperson für Versicherungen abzusprechen, so dass diese spätestens im sechsten Monat nach Beginn der langfristigen Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen IV-Stelle eingereicht werden kann. Unsere Anwältinnen für Sozialversicherungsrecht unterstützen Sie gerne bei Fragen zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und helfen Ihnen dabei, die Möglichkeit einer IV-Anmeldung und Eingliederung zu prüfen und fristgerecht beim Versicherer durchzusetzen.
Arbeitsunfähigkeit in der Schweiz: Wichtige Informationen und rechtliche Beratung für betroffene Arbeitnehmende
Es ist wichtig, dass Sie als Arbeitnehmender Ihr Arbeitspensum bei einer längerfristigen Erkrankung nicht freiwillig reduzieren und Sie bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit keiner Frühpensionierung einwilligen. Beide Vorgehensweisen ziehen erhebliche finanzielle Folgen nach sich, insbesondere wenn später doch ein Anspruch auf eine Rente der IV geprüft wird. So hat eine Reduktion des Arbeitspensums möglicherweise bei einer späteren Berechnung des IV-Grades negative Auswirkungen. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgrund Ihrer Krankheit dazu raten, empfehlen wir Ihnen zuvor eine Beratung durch eine Fachperson in Anspruch zu nehmen. Sie haben Fragen zur langfristigen Arbeitsunfähigkeit in der Schweiz und möchten in Bezug auf Ihre Versicherung keine Risiken eingehen? Dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.
Übrigens gilt es zu beachten, dass in der Schweiz einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer auch während der Krankheit gekündigt werden kann, wenn die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen ist. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zum Thema Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (vorübergehende Arbeitsunfähigkeit). Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund einer länger andauernden Krankheit eine Kündigung erhalten, empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Ihren spezifischen Fall rechtlich zu prüfen.
Bei Fragen zu einer Verfügung der IV oder für eine Beratung im Bereich des Arbeitsrechts sowie Sozialversicherungsrechts
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin in unserem Advokaturbüro in Rheinfelden.