Rechtssicherer Arbeitsvertrag: Unsere Anwältinnen prüfen und beraten

Was in einem Arbeitsverhältnis gilt, ist zu einem grossen Teil bereits durch das Gesetz geregelt. Weiter regeln je nach Branche Gesamtarbeitsverträge, GAV oder andere übergeordnete Bestimmungen die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses. Dennoch gibt es Bereiche, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell regeln können. Die Regelungen in der Schweiz unterscheiden sich dabei stark von denen im umliegenden Ausland wie Deutschland oder Frankreich. Das macht das Arbeitsrecht insbesondere für Grenzgänger und Eingewanderte komplex und führt dazu, dass Arbeitsverträge in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen. Daher empfiehlt es sich, Arbeitsverträge vor der Unterschrift genau zu prüfen und bei Bedarf einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht hinzuziehen.

Inhalte eines Arbeitsvertrages

Arbeitsverträge sind individuell auf die jeweilige Situation anzupassen, daher kann nicht ohne weiteres gesagt werden, was genau im Vertrag stehen muss. Die wichtigsten Eckpunkte wie Parteien, Tätigkeitsbereich und Pflichten, Funktion, Arbeitsort, Lohn und Lohnnebenleistungen, Pensum und Arbeitszeiten, Dauer des Vertrages, Versicherungen sowie Kündigungsmodalitäten dürfen aber auf keinen Fall fehlen. Auch empfiehlt es sich, Regelungen bei allfälligen Überstunden zu definieren.
Damit später keine bösen Überraschungen entstehen, bedarf es einer sorgfältigen, detaillierten und widerspruchsfreien Formulierung. Auch betriebliche Reglemente sind hier zu beachten.
Wenn Sie jemanden anstellen wollen und einen Vertrag aufsetzen müssen, beraten unsere Anwältinnen Sie dazu gerne. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten haben und diesen gerne prüfen lassen wollen, stehen unsere Anwältinnen Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Unsere Anwältinnen erarbeiten und prüfen Arbeitsverträge, aber auch betriebsinterne Reglemente wie Personalreglemente, Spesenreglemente oder Arbeitszeit- und Gleitzeitreglemente.

Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen und entsprechend auch verschiedene vertragliche Grundlagen. Wichtig ist zu unterscheiden, ob es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag oder eine unbefristete Anstellung handelt. Das ist in Bezug auf Kündigung und andere Nebenfolgen ein wesentlicher Unterschied.
Achtung, es dürfen nicht beliebig viele befristete Verträge aneinander gekettet werden. Beschäftigen Sie immer wieder die gleichen Personen in Ihrem Betrieb mit befristeten Verträgen, ist eine genaue Prüfung der Situation zu empfehlen. Gleiches gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen immer wieder neue befristete Verträge anbietet, anstatt Ihnen einen unbefristeten Vertrag zu geben. Hier haben Sie vielleicht mehr Ansprüche oder einen anderen Anspruch, als Sie wissen. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.

Durchsetzbarkeit von Wettbewerbsverboten / Konkurrenzverboten

Es ist nicht unüblich, dass im Vertrag ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot aufgenommen wird. Diese sind aber nicht immer durchsetzbar. Es handelt sich dabei um die Verpflichtung des Arbeitnehmers nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses den vorherigen Arbeitgeber nicht zu konkurrenzieren. Entsprechende Vereinbarungen sind üblich, wenn der Arbeitnehmende Einblick in Kundendaten, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse hatte. Damit eine solche Klausel aber auch tatsächlich Wirkung entfalten kann und durchsetzbar ist, bedarf es einer guten Formulierung im Vertrag und gewisser weiterer Voraussetzungen. Insbesondere ist der Vertrag hier auf das individuelle Arbeitsverhältnis anzupassen.
Wenn Sie einen Vertrag mit Konkurrenzverbot prüfen lassen wollen, stehen unsere Anwältinnen Ihnen gerne zur Verfügung. Auch beraten unsere Rechtsanwältinnen Sie gerne, wenn Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert werden, das Verbot einzuhalten. Dann ist genau zu prüfen, ob dieses überhaupt gültig ist.
Kontaktieren Sie unsere Anwältinnen in Rheinfelden und lassen Sie sich beraten.

In unserem Blog finden Sie auch weitere interessante Artikel rund um das Arbeitsrecht. Lesen Sie zum Beispiel unseren Artikel zum Thema fristlose Kündigung.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin & Mediatorin
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