Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Unsere Anwältinnen beraten Sie kompetent.

Haben Sie ein Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis erhalten, aber sind nicht zufrieden? Oder sind Sie unsicher, ob alle Vorgaben richtig erfüllt sind?
Jeder Arbeitnehmende hat gemäss Gesetz einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in rechtlich korrekter Form. Für vertiefte Informationen zu den Vorgaben eines rechtlich korrekten Arbeitszeugnisses lesen Sie gerne diesen Blogbeitrag.
Regelmässig will Ihr zukünftiger Arbeitgeber das Arbeitszeugnis sehen, sodass es sehr wichtig ist, dass dieses stimmig und wohlwollend ist.

Anwältinnen prüfen Ihr Arbeitszeugnis

Wir prüfen für Sie Ihr Zeugnis, ob alle gesetzlichen Erfordernisse eingehalten wurden, keine Codierungen genutzt wurden und ob die Aussagen wohlwollend sind. Sofern von Ihnen gewünscht übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber, um das Arbeitszeugnis anpassen zu lassen.
Wenn es Unstimmigkeiten in der Formulierung oder im Inhalt gibt, lohnt es sich, ein angemessenes Arbeitszeugnis mit Nachdruck oder – falls nötig – über das Gericht zu verlangen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis korrekt ist, sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um gegebenenfalls direkt reagieren und eine Korrektur verlangen zu können.

Nutzen Sie die untenstehenden Kontaktdaten zu unserem Advokaturbüro und schildern Sie Ihr Anliegen. Unsere Anwältinnen in Rheinfelden beraten Sie gerne zu Ihren gerichtlichen und aussergerichtlichen Möglichkeiten, wenn dem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nicht Folge geleistet wird.

Ihre Ansprechpersonen
Michèle Dürrenberger
Anwältin & Mediatorin
+41 61 836 40 20 m.duerrenberger@m-und-d.ch