Anwältinnen für Kündigung
Immer wieder stellen sich im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses Fragen, sowohl seitens der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden. Damit eine Kündigung wirksam ist, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Der Kündigungsschutz ist in der Schweiz weniger streng als beispielsweise in Deutschland, aber auch hier haben gekündigte Arbeitnehmende unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche, die bei Bedarf auch vor Gericht durchgesetzt werden können. Das Arbeitsrecht ist komplex und nicht immer sind alle nötigen Infos im Arbeitsvertrag enthalten.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung bedeutet, dass die geltenden Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese Fristen werden entweder im Vertrag oder sonst durch das Gesetz definiert. Werden die Fristen nicht eingehalten (fristlose Kündigung), so ist die Kündigung möglicherweise nicht rechtsgültig und das Arbeitsverhältnis läuft mit allen Ansprüchen fort. Da es sich um ein komplexes Rechtsgebiet handelt, ist bei Unklarheiten jedenfalls eine Beratung bei einem Anwalt angezeigt.
Kündigung während Krankheit
Es hält sich die Annahme, dass bei Krankheit nicht gekündigt werden darf. Dies ist so nicht richtig. Es gibt zwar sowohl bei Arbeitsunfähigkeit, Militärdienst oder Mutterschaft/Schwangerschaft Sperrfristen, während denen der Arbeitgeber nicht kündigen darf. Diese Sperrfrist ist umso länger, je mehr Dienstjahre bereits geleistet worden sind. Während dieser Sperrfrist besteht ein Kündigungsschutz. Wird dennoch gekündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist allenfalls durch die Sperrfrist. Eine genaue Berechnung ist in jedem Fall erforderlich. Kommen mehrere Krankheiten zusammen oder ist der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist erkrankt, so hat dies ebenfalls Auswirkungen auf die Fristen und die Berechnung wird schnell komplex. Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Arbeitsverhältnis jedenfalls gekündigt werden, auch wenn die Krankheit noch andauert.
Missbräuchliche Kündigung
Nicht jede Kündigung, welche die geltenden Fristen einhält, ist korrekt ausgesprochen. Zwar können Arbeitnehmende von ihren Arbeitgebenden gekündigt werden, doch auch hier gibt das Gesetz Regeln vor und definiert zum Schutz des Arbeitnehmers Bedingungen, unter denen eine ordentliche Kündigung nicht rechtmässig und daher missbräuchlich ist. Das Arbeitsverhältnis ist zwar dennoch aufgelöst, es ist aber eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhne geschuldet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn wegen einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmenden (wie Religionszugehörigkeit, Familienstand, Alter, Geschlecht), der Art und Weise der Kündigung oder wegen Ausübens eines verfassungsmässigen Rechtes oder eines vertraglichen Anspruchs durch den Arbeitnehmenden gekündigt wird. Wenn Sie aus einem der genannten Gründe eine Kündigung erhalten haben und Sie damit nicht einverstanden sind, kann eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht Klarheit bringen.
Aufhebungsvereinbarung
Eine Kündigung geht immer nur von einer Seite aus, während ein Aufhebungsvertrag bedingt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer damit einverstanden sind. In vielen Fällen kann dies für beide Seiten eine positive Art sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Aber auch hier gilt Vorsicht, die Formulierung im Vertrag muss korrekt sein, damit sich anschliessend keine Probleme ergeben.
Haben Sie Fragen in Zusammenhang mit einer Kündigung, dann beraten Sie unsere Anwältinnen in Rheinfelden gerne.


